Autor: Moritz

  • Mitzuführende Papiere und Geräte

    Jeder muss bei der Ausübung des Fischfangs folgende Papiere mit sich führen: den Fischereischein bzw. Jugendfischereischein den Sportfischer – Pass den Fischereierlaubnisschein Gemäß Landesfischereigesetz berechtigt der Jugendfischereischein nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Wird einer dieser Punkte nicht beachtet, wird dem Angler sofort das Angeln verboten.