Mitzuführende Papiere und Geräte

Jeder muss bei der Ausübung des Fischfangs folgende Papiere mit sich führen:

  • den Fischereischein bzw. Jugendfischereischein
  • den Sportfischer – Pass
  • den Fischereierlaubnisschein

Gemäß Landesfischereigesetz berechtigt der Jugendfischereischein nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

Wird einer dieser Punkte nicht beachtet, wird dem Angler sofort das Angeln verboten.


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