Jeder muss bei der Ausübung des Fischfangs folgende Papiere mit sich führen:
- den Fischereischein bzw. Jugendfischereischein
- den Sportfischer – Pass
- den Fischereierlaubnisschein
Gemäß Landesfischereigesetz berechtigt der Jugendfischereischein nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
Wird einer dieser Punkte nicht beachtet, wird dem Angler sofort das Angeln verboten.
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